Erstgespräch
Das Erstgespräch dient vor allem der Abklärung sowie dem gegenseitigen Kennenlernen. Im Mittelpunkt stehen die Beweggründe für eine Psychotherapie, die aktuelle Situation, Problematiken und Erwartungen um einen guten Therapiestart zu ermöglichen. Ziel ist es gemeinsam abzuklären, ob eine weitere gemeinsame Arbeit möglich und gewollt ist.
Es ist nicht erforderlich, sich sofort im Erstgespräch festzulegen, ob Sie mit der Psychotherapie beginnen möchten.
Verschwiegenheit
Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sowie ihre Hilfspersonen sind gemäß § 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Frequenz & Setting
Die Frequenz sowie die Gesamtdauer der Psychotherapie richten sich nach der individuellen Problemstellung des Patienten und seinen Möglichkeiten. Die Dauer einer Therapie hängt vom Therapieziel und der Schwere der Problematik ab - eine genaue Prognose kann vorab schwer gegeben werden.
Jede Psychotherapie ist ein individueller Prozess. Oft zeigen sich erste Erfolge schon nach einigen Stunden, wobei aber nie eine Erfolgsgarantie gegeben werden kann und manche Prozesse auch längerfristig sein können. Phasen mit Rückschlägen, Demotivation und Skepsis können auftreten und sollten auf jeden Fall besprochen werden.
Absageregelung
Behandlungstermine für Erstgespräche und Psychotherapie müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt werden. Die Absage muss rechtzeitig in der Praxis eintreffen. Bei nicht rechtzeitiger Absage wird die ausgefallene Behandlung in Rechnung gestellt.